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WissenswertesDer echte Heurige ist daran zu erkennen, dass ein Föhrenbuschen (daher auch die Bezeichnung Buschenschank) oder ein Kranz über dem Lokaleingang darauf hinweisen, dass der betreffende Weinhauer derzeit Wein ausschenkt. Das Buschenschankrecht wurde durch Kaiser Josef II vom 17. August 1784 verankert. Der Nö Landtag erneuerte 1974 dieses Weinhauerprivileg im NÖ. Buschenschankgesetz. Heuriger
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